Dass Frauen in Deutschland wählen dürfen, ist das Resultat jahrzehntelanger Proteste und Aktionen. Was für uns heute selbstverständlich ist, ist erst seit gut einem Jahrhundert möglich.
Am 12. November 1918 war es endlich soweit: Frauen durften ab sofort auf nationaler Ebene wählen und auch selbst gewählt werden. Mit diesem Gesetz wurde eine jahrzehntelange Forderung der Frauenbewegung endlich realisiert.
Bereits im Jahr 1848 hatte sich die deutsche Schriftstellerin Louise Otto für das Frauenwahlrecht ausgesprochen. In diversen Schriften, welche sie in ihrer eigenen Frauenzeitung veröffentlichte, forderte sie die vollständige politische Gleichheit für Frauen.
Neben Louise Otto war es vor allem Hedwig Dohm, die sich kritisch mit der Ungleichheit der Frauen vor dem Gesetz auseinandersetzte. Ihr Essay „Der Frauen Natur und Recht“, welcher 1876 veröffentlicht wurde, behandelt die Notwendigkeit eines Stimmrechts für das weibliche Geschlecht. Bekannt wurde sie vor allem für ihren satirisch-spitzen Schreibstil.
Die Werke dieser beiden Frauen prägte die Gesellschaft und bildete die Basis für die Frauenbewegung in den darauffolgenden Jahren und Jahrzehnten.
Ab den 1880er Jahren bildete sich eine organisierte Bewegung, die sich speziell für die Durchsetzung des nationalen Frauenwahlrechts einsetzte. Bei den Anhängerinnen handelte es sich nicht nur um die Mitgliederinnen der radikal- bürgerlichen Frauenbewegung, sondern auch um den gemäßigteren Teil der bürgerlichen Bewegung, der sich nach und nach anschloss.
Zu Beginn des 20. Jahrhunderts nahm auch der Bund deutscher Frauenvereine, der Dachverband aller Frauenvereine, den Kampf für ein allgemeines Wahlrecht in sein Programm auf. 1902 wurde außerdem der „Deutsche Verein für Frauenstimmrecht“ gegründet.
Die Bewegung wuchs und erhielt mehr und mehr Zuspruch von allen Seiten.
Der Ausbruch des Ersten Weltkrieges unterbrach die Bewegung zwischenzeitlich.
Nach mehrerer gescheiterter Versuche dennoch ein Frauenwahlrecht durchzusetzen, unternahm die Frauenbewegung im Oktober 1918 einen letzten Versuch, und schickte eine Eingabe an den Reichskanzler Prinz Max von Baden. Bevor es jedoch zu der geplanten Unterredung mit dem Reichskanzler kommen konnte, rief der Rat der Volksbeauftragten am 12. November 1918 das demokratische Wahlrecht aus. Somit waren Frauen von nun an den Männern zumindest theoretisch politisch gleichgestellt.
Die Realität sah anders aus: Zwar wählten bei den Wahlen zur Nationalversammlung am 19. Januar 1919 mehr als 82 Prozent der wahlberechtigten Frauen, jedoch waren nur 8% der neu gewählten Parlamentarier Frauen und die meisten politischen Diskussionen und Debatten wurden auch weiterhin ausschließlich von Männern geführt.
Auch lösten sich zahlreiche Frauenvereine nach 1918 auf. Für sie war das Ziel der Frauenbewegung mit der politischen Gleichberechtigung erfüllt.
Das Frauenwahlrecht war ein wichtiger Meilenstein in der Geschichte der Frauenbewegung, jedoch war damit die strukturelle Ungleichheit zwischen Männern und Frauen nicht beseitigt.
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