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Die erste Phase (1840 – 1933)

Die Situation der Frauen um 1840 war die der Hausfrau und Mutter: Ausüben von Erwerbsarbeit, der Zugang zu Bildung und die Mitgliedschaft in Parteien oder Vereinen war ihnen untersagt.

Bürgerinnen wie Louise Otto-Peters und Clara Zetkin wollten die damalig geltenden starren Rollenbilder verändern. Mit dem Ziel der Gleichberechtigung zwischen Frauen und Männern entstanden im Jahr 1840 zwei Bewegungen in Deutschland: die bürgerliche und die proletarische Frauenbewegung.

Die bürgerliche Frauenbewegung, mit Louise Otto-Peters als Initiatorin, stand für bildungspolitische Rechte und setzte sich für die Gründung von Bildungs-, Fach- und Arbeiterinnenvereinen ein. Ziel war es, Frauen gleichermaßen den Zugang zu Bildung und Erwerbstätigkeit zu ermöglichen. 1865 wurde der Allgemeine Deutsche Frauenverein (ADF) gegründet. Dieser ermöglichte den Anhängerinnen der bürgerlichen Frauenbewegung die Umsetzung einer organisierten Bewegung. In den folgenden Jahren wurden weitere Vereine gegründet, die sich an den Prinzipien der ADF orientierten. Erste Erfolge verzeichnet die bürgerliche Frauenbewegung ab dem Jahr 1900, ab welchem Frauen offiziell studieren durften. Acht Jahre später wurde ihnen die Mitgliedschaft in Parteien und Vereinen gestattet und 1911 fand er erste Weltfrauentag statt.

Die proletarische Frauenbewegung, unter der Initiatorin Clara Zetkin, forderte neben dem Recht auf Erwerbsarbeit die politische Gleichberechtigung primär mit dem Ziel des Frauenwahlrechts. Ihre Ziele wollte die Bewegung durch einen Umbruch erreichen, der die bestehende Ordnung revolutionieren sollte. Im Jahr 1918 wurde durch das erstmalige Wahlrecht der Frauen in Deutschland die Hauptforderung der proletarischen Frauenbewegung erfüllt.

Im Jahr 1933 löste sich – mit der Machtergreifung der Nationalsozialisten – die Frauenbewegung auf.

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